Wohnraumlüftung / Lüftungsanlage
Die kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Allein unser Aufenthalt in einem Raum lässt die Luftfeuchtigkeit deutlich ansteigen. Aber auch Tätigkeiten wie kochen, wischen, duschen oder das Öffnen der gerade durchgelaufenen Spülmaschine trägt dazu bei. Ist Ihnen bewusst, dass in einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt täglich bis zu 15 Liter Wasserdampf „entlüftet“ werden müssen? Je nach Lufttemperatur kann die Luft mehr oder weniger Wasserdampf aufnehmen.
Steigt die Luftfeuchtigkeit zu stark an oder fällt die Lufttemperatur ab, schlägt sich Kondens- oder Tauwasser an den kältesten Oberflächen des Raumes, z.B. an Spiegeln, Fensterflächen oder an Flächen mit wenig Luftbewegung, z.B. hinter Schränken, nieder. Um Schimmelbildung vorzubeugen, sollte die Luftfeuchtigkeit zwischen 45 % und max. 60 % liegen.
Einsetzbar in Neu- oder Altbau und konfigurierbar auf praktisch jede Situation ist die kontrollierte Wohnraumlüftung heutzutage die ideale Lösung, um den Wohnkomfort zu steigern, Wohnsubstanz zu erhalten und das Haus aufzuwerten.
Damit die Luft entfeuchtet wird, müssen Sie täglich mehrmals stoßlüften. Dabei geht neben der feuchten Luft aber sehr viel Wärmeenergie Ihrer Heizung verloren. Die Lösung ist hier die kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgwinnung. Expertenmeinungen besagen, jeder Rohbau sollte heute mit einer Lüftungsanlage ausgestattet werden. Lüftungsanlagen verbrauchen etwas Strom, jedoch sparen Sie viel mehr Heizkosten ein, wenn Sie eine Anlage mit Wärmerückgewinnung einsetzen.
Neubau &
energetische Sanierung
Ist eine Lüftungsanlage Pflicht?
Für jeden Neubau muss ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden. Ein Planer oder Energieberater prüft, wie der nötige Luftaustausch im Gebäude im Bezug auf Hygiene und Gebäudeschutz sichergestellt werden kann.
Ist die Gebäudehülle so dicht, dass in Ihrer Abwesenheit kein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist, ist eine Lüftungsanlage Pflicht. Ziel ist der Schutz vor Feuchteschäden.